Kostenloser Ratgeber für Immobilienbesitzer:innen, vermögende Privatpersonen und Unternehmer:innen

Richtig vererben und verschenken.

Wie Sie Ihre Vermögensnachfolge früh ordnen, Freibeträge einbeziehen und unnötige Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden.

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gesetzliche Erbfolge verstehenFreibeträge einordnenSchenkungen vorausplanen
Cover des Ratgebers Richtig vererben und verschenken von Steuerberaterin Doris Reimann

Früher planen. Mehr bewahren.

Vermögen weiterzugeben ist kein Ereignis. Es ist eine Reihe von Entscheidungen.

Wer erst nach einem Todesfall über Steuern, Eigentum und Zuständigkeiten spricht, hat viele Gestaltungsmöglichkeiten bereits verloren. Das betrifft Immobilien ebenso wie Unternehmensanteile, Depots oder größere Geldvermögen.

Der Ratgeber zeigt, welche Fragen Sie früh klären sollten. Er hilft Ihnen, ein erstes Bild Ihrer Situation zu gewinnen und ein Beratungsgespräch gezielt vorzubereiten.

Der wichtigste Hebel ist Zeit.
Mehrere Vermögensübertragungen derselben Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Gute Planung beginnt deshalb nicht mit einem Vertrag, sondern mit einem Zeitplan.

Das erfahren Sie im Ratgeber

Ein erster Überblick über Erbfolge, Freibeträge und Schenkungen.

Der Ratgeber hilft Ihnen, die Grundfragen Ihrer Vermögensnachfolge zu ordnen und den nächsten Schritt vorzubereiten.

01

Wer erbt was?

Was die gesetzliche Erbfolge vorsieht und wie Testament oder Erbvertrag den eigenen Willen festhalten.

02

Das Berliner Testament einordnen

Warum die verbreitete Lösung Ehepartner absichern kann, aber steuerliche Nachteile und spätere Konflikte mit sich bringen kann.

03

Freibeträge verstehen

Wie Verwandtschaftsgrad, Steuerklasse und die Verteilung des Vermögens die Erbschaftsteuer beeinflussen.

04

Zu Lebzeiten übertragen

Wann Schenkungen bei Immobilien, Geldvermögen oder Unternehmen sinnvoll sein können und weshalb ein früher Plan Spielraum schafft.

05

Enterbung und Pflichtteil

Welche Grenzen das Pflichtteilsrecht setzt, wenn eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen werden soll.

06

Die Familie im Blick behalten

Eine Übung am Ende des Ratgebers hilft Ihnen festzuhalten, welche Familienmitglieder Sie versorgt wissen möchten.

Ein erster Überblick

Freibeträge hängen von der Beziehung ab.

Das Gesetz unterscheidet deutlich danach, wer Vermögen erhält. Die Beträge gelten nicht pauschal für eine Familie, sondern für die jeweilige Übertragung zwischen zwei Personen.

Stand: September 2026. Vereinfachter Überblick nach § 16 ErbStG; Sonderfälle und beschränkte Steuerpflicht sind nicht dargestellt.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder; Kinder vorverstorbener Kinder400.000 €
Enkelkinder im Regelfall200.000 €
Übrige Personen der Steuerklasse I100.000 €
Steuerklasse II und III20.000 €

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Schaffen Sie Klarheit, bevor Zeitdruck entsteht.

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  • Grundlagen zu Erbfolge und Testament
  • Überblick über Freibeträge und Steuerklassen
  • Impulse für Schenkungen zu Lebzeiten
  • Arbeitsseite für Ihre Familienübersicht

Ihre Angaben werden zur Zusendung des Ratgebers verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung und direkt im Formular.

Das Formular wird von Zoho Forms bereitgestellt.

Für wen der Ratgeber gedacht ist

Für Menschen, die Verantwortung weitergeben wollen.

Familien mit Immobilien

Wenn Haus, Wohnung oder Grundstück nicht erst im Erbfall zum Thema werden sollen.

Unternehmerfamilien

Wenn Privatvermögen, Betrieb und Nachfolge ineinandergreifen.

Patchworkfamilien

Wenn familiäre Nähe und steuerliche Einordnung nicht dasselbe sind.

Vermögensinhaber

Wenn Depots, Beteiligungen oder Geldvermögen geordnet übertragen werden sollen.

Doris Reimann · Steuerberaterin

„Eine gute Nachfolge schützt nicht bloß Vermögen. Sie schafft Klarheit für die Menschen, die damit weiterleben.“

Steuerliche Gestaltung beginnt mit Zuhören. Erst wenn Ziele, familiäre Verantwortung und Vermögensstruktur klar sind, lässt sich beurteilen, welche Übertragung trägt.

Doris ReimannSteuerberatung · Wirtschaftsmediation · Coaching

Häufige Fragen

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer verständlich eingeordnet.

Wie lässt sich Erbschaftsteuer legal vermeiden?

Ob Erbschaftsteuer vollständig vermieden oder lediglich reduziert werden kann, hängt von Vermögenswerten, Verwandtschaftsgrad, früheren Übertragungen und persönlichen Zielen ab. Persönliche Freibeträge, Steuerbefreiungen und rechtzeitig geplante Schenkungen können die Belastung senken. Eine pauschale Lösung gibt es nicht.

Sind Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer dasselbe?

Beide werden im selben Gesetz geregelt und greifen auf ähnliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze zurück. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten, eine Erbschaft nach dem Tod. Gerade der zeitliche Vorlauf macht bei Schenkungen zusätzliche Planung möglich.

Kann der Freibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden?

§ 14 ErbStG rechnet mehrere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Daraus kann sich bei Übertragungen mit ausreichendem zeitlichem Abstand neuer Spielraum ergeben. Vorerwerbe, Bewertung und Stichtage müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Ist Schenken immer günstiger als Vererben?

Nein. Eine frühe Schenkung kann steuerlich sinnvoll sein, zugleich aber Eigentum, Erträge und Verfügungsmacht verändern. Versorgung, Rückforderungsrechte, Nießbrauch und familiäre Folgen gehören deshalb ebenso in die Entscheidung wie die Steuer.

Warum findet man auch die Schreibweisen „Erbschaftssteuer“ und „Schenkungssteuer“?

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das zusätzliche „s“ verbreitet. Das Gesetz und die Finanzverwaltung verwenden die Bezeichnungen „Erbschaftsteuer“ und „Schenkungsteuer“. Gemeint sind dieselben Steuerarten.

Ersetzt der Ratgeber eine persönliche Beratung?

Nein. Er hilft Ihnen, die eigene Situation zu ordnen und die richtigen Fragen zu stellen. Testament, Verträge und steuerliche Gestaltung sollten anschließend mit den jeweils zuständigen Fachleuten abgestimmt werden.

Quellen für die gesetzlichen Grundlagen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, insbesondere §§ 14 und 16; amtliche Informationen des Bundesministeriums der Finanzen. Der Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Was Sie heute ordnen, muss Ihre Familie später nicht unter Zeitdruck lösen.

Fordern Sie den kostenlosen Ratgeber an und beginnen Sie mit einer klaren Bestandsaufnahme.

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